Seit 2015 sind Energieaudits (in Folge der Energieeffizienzrichtlinie, 2012/27/EU) für größere und verbundene Unternehmen zur Pflicht geworden.

Mit der Neufassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G, in Kraft getreten am 22.04.2015) werden Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen bzw. kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind, verpflichtet, bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre nach dem vorangegangenen Energieaudit ein Wiederholungsaudit durchzuführen. Das Energieaudit hat den Anforderungen der DIN EN 16247-1, Ausgabe Oktober 2012, zu entsprechen oder alternativ in bestimmten Fällen der ISO 50001/EMAS.

Gerne führen wir für Ihr Unternehmen ein Energieaudit durch.

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Referenzbeispiele: